- Dienstag, Dezember 7, 2010, 17:13
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Bis zum 31.12. können Autofahrer unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. einer Beitragserhöhung, vom Sonderkündigungsrecht Ihrer Kfz-Versicherung Gebrauch machen und auch nach dem Stichtag 30.11. in eine günstigere Kfz-Versicherung wechseln.
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